 |
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebühren-
verordnung (StBGebV).
Ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch ist
für Sie kostenlos. Die Gebühr für eine Erstberatung
beträgt höchstens € 180,-- zzgl. Umsatzsteuer.
Diese Gebühr wird bei Auftragserteilung mit dem Honorar
verrechnet. Die Leistungsvergütung bemisst sich nach der
Aufgabenstellung.
Bei den meisten Leistungen – zum Beispiel Steuererklärungen,
Jahresabschlüssen oder Finanzbuchhaltung - kommt die so
genannte Wertgebühr zum Tragen.
Sie berechnet sich nach dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad
und dem Umfang der Angelegenheit. Dabei gelten gesetzlich festgelegte
Mindest- und Höchstgebühren.
Für die Lohnbuchführung gilt eine Betragsrahmengebühr
oder Zeitgebühr. Zeitabhängige Stundensätze berechnen
wir bei allgemeinen Beratungen oder anderen Tätigkeiten,
die nicht in der StBGebV festgesetzt sind.
Für laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine
Pauschalvergütung vereinbart werden.
Steuerberaterkosten, die in Zusammenhang mit einem Betrieb,
einer freiberuflichen Tätigkeit oder der Ermittlung von
einzelnen Einkünften im Rahmen der Einkommen-
steuererklärung stehen, können steuerlich als Betriebsausgaben
oder Werbungs-
kosten geltend gemacht werden.
Wenn Sie zu
diesem Thema weitere Fragen haben, rufen Sie uns an!
|
 |