Honorar  
 
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebühren-
verordnung (StBGebV).
Ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt höchstens € 180,-- zzgl. Umsatzsteuer. Diese Gebühr wird bei Auftragserteilung mit dem Honorar verrechnet. Die Leistungsvergütung bemisst sich nach der Aufgabenstellung.
Bei den meisten Leistungen – zum Beispiel Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder Finanzbuchhaltung - kommt die so genannte Wertgebühr zum Tragen.
Sie berechnet sich nach dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Angelegenheit. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstgebühren.
Für die Lohnbuchführung gilt eine Betragsrahmengebühr oder Zeitgebühr. Zeitabhängige Stundensätze berechnen wir bei allgemeinen Beratungen oder anderen Tätigkeiten, die nicht in der StBGebV festgesetzt sind.
Für laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

Steuerberaterkosten, die in Zusammenhang mit einem Betrieb, einer freiberuflichen Tätigkeit oder der Ermittlung von einzelnen Einkünften im Rahmen der Einkommen-
steuererklärung stehen, können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungs-
kosten geltend gemacht werden.

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